Podologie beschreibt die Lehre vom Fuß. Durch das Podologengesetz, welches die Inhalte und den Umfang der Ausbildung zur Podologin/zum Podologen festschreibt, ist sie auch gesellschaftlich als nichtärztlicher Heilberuf anerkannt. Die Tätigkeiten eines Podologen sind vielfältig. Vorbeugende und therapeutische Maßnahmen in den Bereichen Orthopädie, Dermatologie und Pathologie erfordern eine solide Ausbildung, damit Podologen kompetent ihren Beitrag im interdisziplinären Betreuungskonzept rund um den Fuß gerecht werden können. Podologen arbeiten als Dienstleister selbstständig in der eigenen Praxis, als freie Mitarbeiter in Gemeinschaftspraxen oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen eng mit anderen Berufsgruppen, wie z.B. Ärzten, Orthopädieschuhmachern, Krankengymnasten u.a. zusammen, um in einem interdisziplinären Konsens mit Ihrem Beitrag zum Erreichen verschiedener Therapieziele beizutragen. Ein Beispiel ist der diabetische Fuß, bei dem der Podologe in Diagnostischer Therapie eine entscheidende Rolle spielt. Viele nachweisbare Erfolge unterstreichen die Wichtigkeit der Podologen an den Therapiekonzepten.

Ich bin gemäß § 124 Abs. 1 und 5 zur podologischen Behandlung von Versicherten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassen.